• Patente & Gebrauchsmuster

Patente: Schutz technischer Erfindungen

Patente sind umfassende Schutzrechte, mit denen Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen technische Erfindungen schützen können, sodass es nicht berechtigten Dritten verboten ist, die geschützte Erfindung für eigene Zwecke ohne ihre Zustimmung zu nutzen.

Patente bieten den vollumfänglichen Schutz am geistigen Eigentum der Erfindung und ermöglichen es Ihnen, anderen Firmen die Nutzung Ihrer Erfindung zu verbieten. Mit einem Patent ist es wesentlich einfacher, Kooperationspartner und Investoren zu überzeugen. Aufgrund der Dauer des Schutzes von maximal 20 Jahren können Patente zur Absicherung langfristiger Unternehmensstrategien genutzt werden. In unserer Patentanwaltskanzlei beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen bezüglich der Anmeldung, Weiterverfolgung und Verteidigung von Patenten. Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte, bei denen wir Ihnen neben der juristischen auch eine fundierte fachliche Unterstützung bieten.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Eintragung eines Patents :

Schutz des geistigen Eigentums
Berechtigung, anderen die Nutzung der Erfindung zu verbieten
Der Patentschutz läuft maximal 20 Jahre
Amortisierung von Entwicklungskosten wird erleichtert
Vollwertiges, geprüftes Schutzrecht
Strategische Erwägungen
Suche nach Investoren wird erleichtert
Erfindungen können durch Lizenzvergabe kommerzialisiert werden
Ihre Vorteile:

Über unser weltweites Netzwerk können wir für unsere Mandantschaft in nahezu jedem Land der Erde Patentschutz bekommen. Die Patentanwälte der Kanzlei Dr. Keller, Schwertfeger haben alle Zulassungen für die Vertretung in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Europäischen Patentamt (EPA), dem europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und beim Nichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Wir melden folgende Arten von Patenten an – weltweit:

  • Nationale Patente
  • Europäische Patente
  • Eurasische Patente (EAPA) und ARIPO Patente
  • Internationale (PCT) Patentanmeldungen

Gebrauchsmuster: kleiner Bruder des Patents

Das Gebrauchsmuster gilt als der „kleine Bruder“ des Patents. Bei einem Gebrauchsmuster können wie bei einem Patent technische Erfindungen geschützt werden, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Recht. Es wird ohne sachliche Prüfung auf Schutzfähigkeit seitens des Deutschen Patent- und Markenamts in das Register eingetragen. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt in Deutschland maximal zehn Jahre.

Europäisches Patent und Unionspatent

Ein europäisches Patent bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines einzigen Prüfungs- und Erteilungsverfahrens in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens eine Erfindung als Patent anerkannt zu bekommen. Nach der Erteilung des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt (EPA) erfolgt die Validierung in den einzelnen ausgewählten Ländern des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).

Unionspatent ist ein anderer Begriff für das Einheitspatent (EU-Patent), das einheitlich in allen EU-Staaten gelten soll, die sich zu einer patentrechtlichen Zusammenarbeit entschlossen haben. Am Ende des Erteilungsverfahrens beim Europäischen Patentamt kann der Anmelder entscheiden, ob er ein europäisches Patent (mit den damit verbundenen nationalen Validierungen) oder ein Einheitspatent beantragen möchte. Das Unionspatent erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder die Staaten, die an der Zusammenarbeit teilnehmen. Im Gegensatz zum Europäischen Patent müssen beim Einheitspatent keine Staaten mehr einzeln benannt werden. Nichtigkeitsklagen und Klagen gegen eine Verletzung des Unionspatents werden bei einem eigenen Gericht zentralisiert. Außerdem werden die Anforderungen hinsichtlich der Übersetzungen verändert. Das Unionspatent ist noch nicht in Kraft. Somit bleibt im Moment nur der Weg über das europäische Patent. Im Bereich FAQ können Sie sich über weitere häufige Fragen und die entsprechenden Antworten informieren. Möchten Sie sich umfassend zum Thema Patent und geistiges Eigentum beraten lassen? Dann nehmen Sie direkt online mit unserer Kanzlei Kontakt auf.

Wir schützen Ihre Innovationen.
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Patentstrategie
Mit der Patentstrategie verfolgt ein Unternehmen einen zielgerichteten Einsatz von Patenten. Die Patentstrategie leitet sich aus der Unternehmensstrategie ab. Ziel ist die Planung, Koordination, Kontrolle und Überwachung von Patenten und der dadurch geschützten Erfindungen. Auf diese Weise sollen die Gewinnpotenziale der Erfindungen maximiert werden. Patentstrategien können hinsichtlich der Anmeldung, Aufrechterhaltung, Verteidigung, Anfechtung, aber auch des Angriffs oder der Nutzung von Patenten individuell geplant und festgelegt werden.
Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
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Kontakt

Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger Partnerschaft mbB

  • +49 (0) 6341 20356
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