• Designschutz

Designschutz: Wir schützen Ihr innovatives Design – und dies international.

Mit dem Designschutz steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, mit dem Sie Ihr geistiges Eigentum vor Nachahmern schützen. Der Designschutz kann für zwei- sowie für dreidimensionale Erscheinungsformen eines Erzeugnisses oder eines Teils davon beantragt werden.

Der Designschutz ist ein wichtiger Bereich des Schutzes geistigen Eigentums und bezieht sich auf die Form eines Produkts oder eines Labels. Das Designrecht gewährt Schutz für eine bestimmte äußere Formgebung, die entweder auf einer ebenen Fläche (zweidimensional) oder an einem räumlichen Gebilde (dreidimensional) in Erscheinung tritt (Designschutz).

Das eingetragene Design (früher nach deutschem Gesetz als Geschmacksmuster bezeichnet) verleiht dem Inhaber das alleinige Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Weiterhin kann der Inhaber eines eingetragenen Designs anderen verbieten, das geschützte Design ohne seine Zustimmung zu verwenden. Der Designschutz entsteht mit der Eintragung des angemeldeten Designs in das amtliche Designregister. Der Designschutz kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren aufrechterhalten werden.

Designs können national angemeldet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster anzumelden, mit dem ein Design in der gesamten europäischen Gemeinschaft geschützt wird. Mehrere Designs können außerdem kostensparend in eine Sammelanmeldung integriert werden.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten.

Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte unserer Kanzlei.

Design: Was versteht der Gesetzgeber unter diesem Begriff?

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Das Design ist die äußere Erscheinungsform eines Produkts, das entweder industriell oder handwerklich hergestellt wird. Dabei kann es sich beispielsweise um Möbel, Kleidungsstücke, Autos oder Elektrogeräte handeln. In diesem Fall fällt ein dreidimensionales Design unter den Designschutz. Aber auch grafische Symbole (zweidimensionales Design) oder Teile von Produkten (z. B. Kappe eines Füllers, speziell designte Sohle eines Sportschuhs) fallen unter den Designschutz. Als Experten für den Schutz von Desings bieten wir unseren Mandaten eine fundierte fachliche Beratung.

Welche Vorteile bietet Ihnen unsere Patentanwaltskanzlei im Bereich des Designschutzes?

Schutzrecht für bestimmte äußere Formgebung
Eingetragenes Design verleiht Recht der alleinigen Nutzung
Verbot der Nutzung des Designs durch Dritte durchsetzen
Eintragung ins amtliche Designregister
Design national anmelden
Design international anmelden
Übernahme aller Formalitäten
Kompetente Beratung

Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Unter einem Gemeinschaftsgeschmackmuster versteht man ein gewerbliches Schutzrecht der Europäischen Union, das als Pendant zum deutschen Designschutz (eingetragenes Design) betrachtet werden kann. Mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster können Sie Ihre kreativen Designentwürfe europaweit schützen. Das betrifft alle gestalterischen Merkmale der äußeren Erscheinungsform eines Produkts:

Farben
Linien
Konturen
Verzierungen
Strukturen
Materialien

Der Designschutz wird über eine Eintragung bei der EU-Behörde, die für den Schutz des geistigen Eigentums zuständig ist, der EUIPO, erreicht. Mit nur einer Anmeldung schützen wir Ihr Design somit europaweit. Den rechtlichen Rahmen bildet die GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), die eingetragene von nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern unterscheidet. Den vollen Designschutz genießt Ihr Design nur als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM). Wir übernehmen in Ihrem Auftrag die Antragstellung beim EUIPO. 

Wir schützen Ihre Innovationen.
Seit über 90 Jahren!

Eingetragenes Design (ehemals deutsches Geschmacksmuster)

Über das eingetragene Design (ehemals Geschmacksmuster) wird Ihr Design vor Imitatoren geschützt. Das eingetragene Design entspricht in Deutschland dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das auf europäischer Ebene gilt. Für ein eingetragenes Design kann maximal 25 Jahre lang ein Designschutz gelten. Damit ein Design den Status eingetragenes Design erhält, müssen die Kriterien Eigenart und Neuheit erfüllt sein. Wir stellen die bei der Designanmeldung erforderliche Erfüllung der formalen und juristischen Voraussetzungen sicher und sorgen somit dafür, dass Ihr Design den vollen Designschutz erhält. Möchten Sie mehr zum Thema Schutz des geistigen Eigentums erfahren? Im Bereich FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Mandanten. Sie können sich jedoch auch umfassend persönlich beraten lassen. Nehmen Sie einfach mit unserer Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.

Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Seite!
Rufen Sie uns einfach an!
Kontakt

Patentanwälte Dr. Keller, Schwertfeger Partnerschaft mbB

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