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Marke: Schutz von Zeichen für Waren und Dienstleistungen

Mit einer Marke werden die Waren und Dienstleistungen von Unternehmen gekennzeichnet. Das rechtliche Konstrukt der Marke dient somit dem Schutz und der Unterscheidung Ihrer Waren und Dienstleistungen von denen Ihrer Mitbewerber.

Marken sind Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Bei den Marken unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Wortmarken, Bildmarken oder der Kombination Wort-Bildmarke (z.B. Logo). Daneben können auch dreidimensionale Aufmachungen als Formmarke geschützt werden (z.B. die Produktform).
Als Marke schützen lassen sich insbesondere Zeichenfolgen aus Wörtern, Buchstaben und Zahlen, Bilder, Logos bestehend aus Bildern und Zeichenfolgen sowie dreidimensionale Formen, Farben, Hologramme, Multimediazeichen, Klänge, aber auch sonstige Zeichen.

Voraussetzung für die Eintragung eines Zeichens als Marke ist, dass keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Es ist beispielsweise nicht möglich, Zeichen als Marke einzutragen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nach ihrer Art, Beschaffenheit oder sonstigen Eigenschaften und Merkmalen beschreiben.

Ob eine Verwechslungsgefahr eines Zeichens mit anderen älteren Marken vorliegt, wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht geprüft. Die Laufzeit für den Markenschutz einer Marke beträgt zunächst zehn Jahre, wobei die Laufzeit beliebig oft verlängert werden kann.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten. Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte unserer Kanzlei.

Hinsichtlich der Schutzrechte werden folgende Arten von Marken unterschieden:

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Individualmarke

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Standardmäßig werden die meisten Marken als Individualmarken zur Kennzeichnung der Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denjenigen anderer Unternehmen angemeldet. Einen umfassenden Schutz gewährt die Wortmarke, gefolgt von Wort-/Bildmarken, Bildmarken und 3D-Marken. Den breitesten Schutz gewährt dem Inhaber eine Wortmarke. Markenrechtlich eintragbar sind Zeichen, die Unterscheidungskraft haben und bei denen kein Freihaltebedürfnis für Wettbewerber besteht. Gerne prüfen wir die Eintragbarkeit einer Marke für Sie im Vorfeld.

Nutzen Sie die Vorteile der mit einer Eintragung einer Marke verbundenen Rechte:

Kennzeichnung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen
Positionierung am Markt
Imagepflege
Unterscheidung zum Mitbewerberangebot
Vermeidung einer Verwechslungsgefahr
Nationaler, europaweiter oder internationaler Schutz möglich
Internationale Anmeldung zentral über die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)
Rechtsschutz

Kollektivmarke

Eine Kollektivmarke ist der Sammelbegriff für eine Klasse von schutzfähigen Warenzeichen. Kollektivmarken werden von Firmen genutzt, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben. Mit der Kollektivmarke grenzen die Mitglieder des Verbands ihre Waren und Dienstleistungen von denen anderer Firmen, die nicht zum Verband gehören, ab. Die Kollektivmarke dient der Kennzeichnung aller Produkte, die von den Verbandsmitgliedern hergestellt werden. Diese Marke erfüllt somit eine zweifache Funktion: Sie bietet eine Unterscheidungsmöglichkeit für die Konsumenten und weist die Produkte gleichzeitig einer bestimmten Vereinigung von Unternehmen zu. Eine derartige Marke ist gleichzeitig ein Fachverbandszeichen. Die Beantragung der Kollektivmarke muss durch den Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgen. Bei der Anmeldung der Marke ist eine Markensatzung vorzulegen, die mit einer Vereinssatzung vergleichbar ist.

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Gewährleistungsmarke
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Die Gewährleistungsmarke ist eine neue Art von Marke, die im Januar 2019 mit dem Markenmodernisierungsgesetz eingeführt wurde. Bei dieser Art von Marke, die jetzt beim DPMA angemeldet werden kann, wird Prüfsiegeln eine stärkere Bedeutung eingeräumt. Die Neuregelung dient einer Stärkung der Markeninhaber. Den Prüfzeichen (beispielsweise zu fairen Produktionsbedingungen, biologischer Herstellung oder besonderen Sicherheitsstandards) wird die Bedeutung von markeneigenen Schutzbedingungen zugewiesen. Bei der Gewährleistungsmarke steht nicht im Vordergrund, die Herkunft des Produkts zu kennzeichnen, sondern der Fokus wird auf die Garantiefunktion gelegt. Der gewährleistende Charakter der Marke muss sich dabei aus der Zeichendarstellung ergeben, damit eine Markeneintragung beim DPMA erfolgen kann.

Garantiemarke

Die Garantiemarke ist auch unter der Bezeichnung Unionsgewährleistungsmarke bekannt. Dabei handelt es sich um eine Marke, die auf der Ebene der EU angemeldet wird. Eine Garantiemarke kann an mehrere Firmen vergeben werden, wenn deren Produkte einen bestimmten Standard erreichen. Mit der Garantiemarke wird gekennzeichnet, dass die entsprechenden Produkte einen garantierten Standard erfüllen. Außerdem wird die Garantiemarke von einem einzelnen Inhaber der Marke kontrolliert und unter dessen Kontrolle von anderen Unternehmen verwendet. Der Markeninhaber muss dabei eine Neutralität wahren, darf also nicht im Bereich der Produkte, für die die Garantie gilt, gewerblich tätig sein. Ansonsten würde der Markeninhaber die Qualität der eigenen Waren und Dienstleistungen beurteilen.

Möchten Sie mehr über das Thema Marke und die damit verbundenen Rechte erfahren? Dann lesen Sie sich den Bereich FAQ durch, wo häufig gestellte Fragen kurz und präzise beantwortet werden. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie hier direkt mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.  

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