Patente sind umfassende Schutzrechte, mit denen Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen technische Erfindungen schützen können, sodass es nicht berechtigten Dritten verboten ist, die geschützte Erfindung für eigene Zwecke ohne ihre Zustimmung zu nutzen.
Patente bieten den vollumfänglichen Schutz am geistigen Eigentum der Erfindung und ermöglichen es Ihnen, anderen Firmen die Nutzung Ihrer Erfindung zu verbieten. Mit einem Patent ist es wesentlich einfacher, Kooperationspartner und Investoren zu überzeugen. Aufgrund der Dauer des Schutzes von maximal 20 Jahren können Patente zur Absicherung langfristiger Unternehmensstrategien genutzt werden. In unserer Patentanwaltskanzlei beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen bezüglich der Anmeldung, Weiterverfolgung und Verteidigung von Patenten. Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte, bei denen wir Ihnen neben der juristischen auch eine fundierte fachliche Unterstützung bieten.
Profitieren Sie von den Vorteilen der Eintragung eines Patents :
Über unser weltweites Netzwerk können wir für unsere Mandantschaft in nahezu jedem Land der Erde Patentschutz bekommen. Die Patentanwälte der Kanzlei Dr. Keller, Schwertfeger haben alle Zulassungen für die Vertretung in allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Bundespatentgericht (BPatG), Europäischen Patentamt (EPA), dem europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und beim Nichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Das Gebrauchsmuster gilt als der „kleine Bruder“ des Patents. Bei einem Gebrauchsmuster können wie bei einem Patent technische Erfindungen geschützt werden, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Recht. Es wird ohne sachliche Prüfung auf Schutzfähigkeit seitens des Deutschen Patent- und Markenamts in das Register eingetragen. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt in Deutschland maximal zehn Jahre.
Ein europäisches Patent bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines einzigen Prüfungs- und Erteilungsverfahrens in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens eine Erfindung als Patent anerkannt zu bekommen. Nach der Erteilung des europäischen Patents durch das Europäische Patentamt (EPA) erfolgt die Validierung in den einzelnen ausgewählten Ländern des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).
Wir schützen Ihre Innovationen.
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