Das EPA ist die Behörde für die Prüfung und Erteilung europäischer Patente. Hierfür brauchen Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand mit den erforderlichen Zulassungen zum Schutz Ihres geistigen Eigentums, um so Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wenden Sie sich an einen Patentanwalt der Kanzlei Dr. Keller, Schwertfeger: Fachkompetentes Engagement für Ihre nationalen und Internationalen unternehmerischen Interessen.
Wir engagieren uns für den Schutz Ihres geistigen Eigentums vor der EPA – innovative Unternehmen und Erfinder sind in unserer Kanzlei bestens vertreten:
Die Patentanwälte unserer Kanzlei besitzen alle Zulassungen, um Ihre Schutzrechtsanmeldungen flächendeckend durchzuführen. In diesem Rahmen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bei Patentanmeldungen, in Patenterteilungs- oder Einspruchsverfahren oder bei der Durchsetzung von Schutzrechten bei Nichtigkeitsklagen. Insbesondere als zugelassene Vertreter vor dem EPA bringen wir unsere einschlägigen Qualifikationen in nahezu allen naturwissenschaftlichen und technischen Fachgebieten sowie profunde juristische Erfahrung als Patentanwälte zum Vorteil unserer Mandanten ein.
Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Ihre Erfindungen, Designs, Wort- und Bildzeichen sowie Ihr gesamtes geistiges Eigentum zu schützen und plant gemeinsam mit Ihnen strategisch den Schutz Ihrer wertvollen Innovationen. Informieren Sie sich in der Rubrik Schwerpunkte darüber, in welchen Themenbereichen wir Ihnen als kompetente Experten zur Seite stehen.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten.
Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte unserer Kanzlei.
Wir engagieren uns für Ihre Schutzrechte als juristische oder natürliche Person vor jedem Patentamt oder Markenamt weltweit. Diese Schutzrechte können sich auf einen Markennamen, auf eine technische Erfindung wie etwa ein Verfahren oder ein neues Produkt beziehen. In Europa ist das EPA (Europäisches Patentamt) mit Sitz in München für die Prüfung und Erteilung von europäischen Patenten (und in der Zukunft auch für Unionspatente) zuständig. Sollen die Patent- oder Markenrechte ausschließlich für Deutschland gelten, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Unsere Kanzlei unterstützt Sie und Ihr Unternehmen ferner bei Angriffen auf Einheitspatente oder bei Verletzungsverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) und den Landgerichten.
Als Patentanwälte sorgen wir für eine fachgerechte Beratung bei Patent- oder Markenanmeldung, Schutz und kompetenten Rechtsbeistand im Konfliktfall, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden.
Als zugelassene Patentanwälte vertreten wir Ihre Interessen unter anderem vor folgenden Organisationen und Gerichten:
Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) sitzt in Alicante und ist eine Behörde, die von der Europäischen Union eingerichtet wurde. Das EUIPO ist zuständig für die Eintragung von Unionsmarken sowie von Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Hier vertreten wir die Marken und Geschmacksmuster unserer Mandanten und wahren ihre Interessen bei Widerspruchs-oder Nichtigkeitsverfahren von oder gegen Mitbewerber. Jedes Jahr werden beim EUIPO im Durchschnitt über 150.000 neue Marken sowie 90.000 Geschmacksmuster angemeldet. Hier bieten wir umfassenden Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte und sorgen für Sicherheit Ihrer unternehmerischen Zukunft.
Wir schützen Ihre Innovationen.
Seit über 90 Jahren!