Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt den Umgang einer patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindung (Diensterfindung) zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Diensterfindung, während dem Arbeitnehmer ein ausgleichender Vergütungsanspruch zusteht. Wir beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei Fragen oder Auseinandersetzungen im Bereich des Arbeitnehmererfinderrechts. Hierbei versuchen wir, einen für beide Seiten zufriedenstellenden Interessenausgleich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben herzustellen.