Mit der PCT-Patentanmeldung können internationale Patente über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Europäische Patentamt (EPA) oder die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Auf diese Weise werden in den Ländern, die am Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) teilnehmen, Schutzrechte erlangt.
Profitieren Sie von den Vorteilen einer PCT-Patentanmeldung durch unsere Patentanwaltskanzlei:
Mit einer internationalen Anmeldung (PCT-Patentanmeldung) kann eine Erfindung in einer Vielzahl von Ländern weltweit angemeldet werden. In der Regel ist nach Ablauf von 30 (teilweise 31) Monaten nach Hinterlegung der ersten Patentanmeldung eine Nationalisierung bzw. Regionalisierung der PCT-Patentanmeldung in den gewünschten Ländern notwendig. In den ausgewählten Ländern erfolgt dann ein unabhängiges Patenterteilungsverfahren. Die PCT-Patentanmeldung bietet die Möglichkeit, die Patentfähigkeit einer Anmeldung in einem einzigen Verfahren vor Einleitung der nationalen/regionalen Phasen zentral überprüfen zu lassen.
Dies bedeutet bei einer großen Anzahl von Ländern eine nicht unerhebliche Kosten- und Zeitersparnis. Wir beraten Sie umfassend zum Verfahren der PCT-Patentanmeldung und führen diese für Sie durch. Informieren Sie sich über die thematischen Schwerpunkte, die von unserer renommierten Kanzlei abgedeckt werden.
Außerdem beraten wir Sie ausführlich hinsichtlich der Besonderheiten verschiedener Patente der Mitgliedsstaaten des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) und darüber, welche Auswirkungen die rechtlichen Bestimmungen für Ihr Unternehmen haben. Die wichtigsten nationalen Patente sind:
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot, um den Schutz Ihres geistigen Eigentums zu gewährleisten.
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Im US-amerikanischen Recht ist ein Patent ein Recht, das der Erfinder, der ein neues Verfahren, eine Vorrichtung oder ein Produkt entwickelt hat, eintragen lassen kann. Mit diesem US Patent hat der Erfinder die Möglichkeit, andere an der Nutzung seiner Erfindung zu hindern. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, dass sich die Entwicklungskosten durch die ausschließliche Nutzung amortisieren, und es wird gewährleistet, dass das geistige Eigentum nicht von unberechtigten Nutzern verwendet wird. Die USA sind einer der aktuell 153 teilnehmenden Staaten am Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT Patent Cooperation Treaty), sodass mit einer PCT-Patentanmeldung auch eine Anmeldung Ihres Patents in den USA verbunden sein kann, wenn Sie ein US Patent anstreben. In den USA besteht ferner die Möglichkeit einer provisorischen Patentanmeldung (Provisional), welche den Anmeldetag sichert und nach 12 Monaten verfällt. Eine Patentprüfung erfolgt bei einer Provisional nicht. Gerne sind wir Ihnen zusammen mit unseren US Kollegen bei Fragen zum US Patent behilflich.
Das JP Patent ist das japanische Patent, das Erfinder erhalten, wenn sie ihre Erfindung beim japanischen Patentamt zur Prüfung vorlegen. Bei der Prüfung geht das japanische Patentamt sehr sorgfältig vor. Es müssen vorgeschriebene Formulare ausgefüllt und eingereicht werden. Japan geht wie in Deutschland nach dem First-to-file-Prinzip vor, sodass derjenige das JP Patent erhält, der die Erfindung zuerst angemeldet hat. Wenn Japan ein wichtiger Markt für Sie ist oder dort Wettbewerber sitzen, können wir Sie gerne unterstützen, dort ein Schutzrecht zu erhalten. Japan ist ebenfalls Teilnehmer des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT).
Wir schützen Ihre Innovationen.
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Das CN Patent ist das chinesische Patent, das ebenfalls über eine PCT-Patentanmeldung oder als nationale Anmeldung erlangt werden kann. Dabei muss eine Patentagentur als rechtlicher Vertreter des Erfinders auftreten. Wir übernehmen alle mit der Anmeldung eines CN Patents verbundenen Formalitäten und stellen somit einen reibungslosen Ablauf der Patentanmeldung sicher. Für Schutzrechte und Schutzrrechtsanmeldungen in China und Taiwan haben wir übrigens eine eigene Mitarbeiterin, die sich mit ihrer Spezialisierung vorteilhaft einbringen kann.
Über die genannten Patente in den USA, Japan, China hinaus decken wir selbstverständlich mit unseren Dienstleistungen grundsätzlich jeden Patent-, Marken- und Designschutz in nahezu allen Ländern der Erde ab.
Möchten Sie mehr zum gewerblichen Rechtsschutz durch Patente erfahren? Dann lesen Sie sich die FAQ durch, in denen wir die wichtigsten Fragen präzise und verständlich für unsere Mandanten beantworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen außerdem jederzeit für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Nehmen Sie einfach direkt online oder per Telefon mit uns Kontakt auf.